Wenn Stoffe durch Temperaturkontrolle stabilisiert werden, finden die Vorschriften in 7.3.7 Anwendung. Wenn eine chemische Stabilisierung angewendet wird, muss die Person, welche die Verpackung, das Gropackmittel (IBC) oder den Tank zur Befrderung bergibt, sicherstellen, dass das Ausma der Stabilisierung ausreichend ist, um eine gefhrliche Polymerisation des Stoffes in der Verpackung, dem Gropackmittel (IBC) oder dem Tank bei einer mittleren Temperatur des Fllguts von 50 C oder bei ortsbeweglichen Tanks von 45 C zu verhindern. Wenn eine chemische Stabilisierung bei geringeren Temperaturen whrend der vorhergesehenen Befrderungsdauer unwirksam wird, ist eine Temperaturkontrolle erforderlich. Zu den Faktoren, die bei dieser Bestimmung zu bercksichtigen sind, zhlen unter anderem der Fassungsraum und die Geometrie der Verpackung, des Gropackmittels (IBC) oder des Tanks, die Wirkung einer gegebenenfalls vorhandenen Isolierung, die Temperatur des Stoffes bei der bergabe zur Befrderung, die Dauer der Befrderung und die whrend der Befrderung blicherweise auftretenden Temperaturbedingungen (auch unter Bercksichtigung der Jahreszeit), die Wirksamkeit und die brigen Eigenschaften des verwendeten Stabilisators, die vorgeschriebenen anwendbaren betrieblichen Verfahren (z.B. Vorschriften in Bezug auf den Schutz vor Wrmequellen, einschlielich anderer Ladungen, die ber der Umgebungstemperatur befrdert werden) sowie alle brigen relevanten Faktoren.